Als niedergelassener Arzt, Zahnarzt oder Psychologischer Psychotherapeut sind Sie automatisch mit einem kostenfreien Grundeintrag im TK-Ärzteführer verzeichnet. Dieser enthält alle Basisinformationen zu Ihnen und Ihrer Praxis, sodass Patienten Sie finden können. Kooperationspartner und Betreiber des TK-Ärzteführers ist die Stiftung Gesundheit.

In einem geschlossenen Bereich für Leistungserbringer ↗ können Sie Ihren Eintrag aktualisieren, weitere Diagnose-/Therapieschwerpunkte auswählen und Praxisbilder auf Ihre Detailansicht hochladen.


Wie komme ich in meinen geschlossenen Bereich?

Wenn Sie in der Detailanzeige zu Ihrem Eintrag auf „Login Arzt“ klicken, werden Sie zum geschlossenen Bereich für Leistungserbringer ↗ der Stiftung Gesundheit geführt, welche Kooperationspartner der Techniker ist.


Wo erhalte ich meine Zugangsdaten zum geschlossenen Bereich?

Wenn Sie als Leistungserbringer verzeichnet sind und keine Zugangsdaten (mehr) haben, wenden Sie sich per E-Mail an teilnehmer@arztauskunft.de. Nennen Sie darin bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Faxnummer und die Adresse Ihrer Praxis.

Wenn Sie noch nicht als Leistungserbringer verzeichnet sind, laden Sie bitte den Teilnahmebogen ↗ herunter und übermitteln ihn ausgefüllt und unterschrieben an die Stiftung Gesundheit, den Kooperationspartner der Techniker.

Weitere Informationen für Ärzte bietet die Stiftung Gesundheit ↗.


Welche Provider nehmen an der Online-Terminbuchung teil?

Wenn Ihre Termine auch im TK-Ärzteführer ausgespielt werden sollen, müssen Sie einen der folgenden Provider haben, der eine spezielle Programmierschnittstelle (API - engl. application programming interface) eingerichtet hat:

eTermio ↗
Leistungs- und Preisverzeichnis von eTermio

betty24.de ↗
Leistungs- und Preisverzeichnis von betty24.de

dubidoc.de ↗
Leistungs- und Preisverzeichnis von dubidoc.de

samedi.de ↗

Die Liste der Provider, die mit der TK kooperieren, wird kontinuierlich aktualisiert, damit möglichst viele ärztlichen Leistungserbringer Ihre Termine online im TK-Ärzteführer ausspielen können.

Ist ihr Online-Terminbuchungs-Provider nicht in der Liste genannt?

Theoretisch sollte es jedem der Provider möglich sein, diese Schnittstelle zu integrieren. Fragen Sie bitte Ihren Online-Terminbuchungs-Provider. Die Schnittstelle steht jedem Provider offen, der die notwendigen Bedingungen – (z.B. mindestens 150 vertraglich angebundene Ärzte, Buchung in Echtzeit) erfüllt.